Tariftabelle 2026

Tarif Maler & Lackierer Entgelttabelle & Gehälter

Der Lohntarifvertrag für Maler und Lackierer läuft von Oktober 2024 bis Mai 2027. Ab April 2025 steigt der Ecklohn (Lohngruppe 3) um 2,9 % auf 19,42 €/Stunde in Westdeutschland.

Der branchenspezifische Mindestlohn für Gesellen beträgt ab August 2025: 15,55 €/Stunde.

Was verdient man als Maler und Lackierer nach dem aktuellen Tarifvertrag?

Als Maler und Lackierer liegt der tarifliche Ecklohn bei 20,00 EUR/Std. (regional, Beispiel Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.06.2026).

Grundlage: Lohntarifvertrag Maler- und Lackiererhandwerk. Quelle: Tarifregister NRW Maler/Lackierer + Bundesverband Farbe (Eck West 20,00 ab 01.06.2026).

Tarifpartner: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die genaue Einstufung hängt von Lohngruppe, Berufsjahren und der Tarifbindung des Betriebs ab.

Tarifvertrag

Lohntarifvertrag Maler- und Lackiererhandwerk

Gültig ab

01.06.2026

Wochenarbeitszeit

40 Stunden

Urlaubstage

30 Tage

Lohnleiter Maler und Lackierer · Nordrhein-Westfalen

Tarifregister NRW Maler/Lackierer + Bundesverband Farbe (Eck West 20,00 ab 01.06.2026) · Gültig ab 01.06.2026

Quelle: Tarifregister NRW Maler/Lackierer + Bundesverband Farbe (Eck West 20,00 ab 01.06.2026) Stand: 01.06.2026 Einheit: EUR pro Stunde

Tarif Maler und Lackierer in allen 16 Bundesländern

Ecklohn, Gültig-ab und Ausbildungsvergütung (1. / letztes Ausbildungsjahr) je Bundesland. Bei mehreren Tarifpfaden wird nicht gemittelt – siehe Detailseite.

Bundesland Ecklohn Gültig ab Azubi 1. / letztes Jahr Hinweis
Baden-Württemberg 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Bayern 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Berlin 19,70 EUR/Std. 01.07.2026 850 / 1.100 regional
Brandenburg 19,70 EUR/Std. 01.07.2026 850 / 1.100 regional
Bremen 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Hamburg 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Hessen 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Mecklenburg-Vorpommern 19,70 EUR/Std. 01.07.2026 850 / 1.100 regional
Niedersachsen 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Nordrhein-Westfalen 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Rheinland-Pfalz 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Saarland 16,13 EUR/Std. 01.07.2026 485 / 670 teilweise
Sachsen 19,70 EUR/Std. 01.07.2026 850 / 1.100 regional
Sachsen-Anhalt 19,70 EUR/Std. 01.07.2026 850 / 1.100 regional
Schleswig-Holstein 20,00 EUR/Std. 01.06.2026 850 / 1.100 regional
Thüringen 19,70 EUR/Std. 01.07.2026 850 / 1.100 regional

Details und Quellen finden Sie auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Tarif und Markt im Vergleich

Maler & Lackierer: Allgemeinverbindlicher Mindestboden (soweit vorhanden), regionaler Tarif-Ecklohn und BA-Median – getrennt ausgewiesen, nicht gemittelt.

Allgemeinverbindlicher Mindestboden
16,13 EUR/Std.

AVE Branchenmindestlohn Geselle

Tariflicher Ecklohn
20,00 EUR/Std.

Beispiel Nordrhein-Westfalen

BA-Median Deutschland
3.327 EUR/Monat

Entgeltatlas bundesweit. Nicht 1:1 mit Stunden-Eck vergleichen.

Arbeitgeber-Perspektive

Als Arbeitgeber profitieren Sie von klaren tariflichen Strukturen. Die Transparenz bei Gehaltsangaben erhöht die Qualität der Bewerbungen und verkürzt Besetzungszeiten.

  • Tarifliche Bindung schafft Vertrauen bei Fachkräften
  • Planbare Lohnkosten durch transparente Gehaltsgruppen
  • Übertarifliche Benefits als Differenzierungsmerkmal

Arbeitnehmer-Perspektive

Mit 20,00 EUR/Std. bietet der Tarifvertrag als Maler und Lackierer eine solide Grundlage. Mit Spezialisierungen und Weiterbildungen sind höhere Einstufungen erreichbar.

  • Tarifliche Gehaltsgarantie mit regelmäßigen Erhöhungen
  • Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Betriebliche Zusatzleistungen oft zusätzlich zum Tarif

Karrieremöglichkeiten als Maler und Lackierer

Vom Berufseinsteiger bis zum Meister: So entwickelt sich das Gehalt als Maler und Lackierer.

Nach Ausbildung
2 Gesellenjahr
2 Gesellenjahr
3.293 bis 3.293 €
19,00 bis 19,00 €/Std.
2-3 Jahre Erfahrung
Eck 3 Gesellenjahr
Eck 3 Gesellenjahr
3.467 bis 3.467 €
20,00 bis 20,00 €/Std.
5+ Jahre Erfahrung
Vorarbeiter
Vorarbeiter
3.987 bis 3.987 €
23,00 bis 23,00 €/Std.
Führungsebene
Eck West ab 2025-04
Eck West ab 2025-04 – Vorgänger bis 31.05.2026
3.366 bis 3.366 €
19,42 bis 19,42 €/Std.

Tarifliche Zulagen

Zusätzlich zum Grundgehalt können folgende Zulagen anfallen.

Schmutzzulage

10-25%

Für extrem schmutzverursachende Arbeiten

Gerüstbauzulage

10-15%

Abbau und Aufbau von Gerüsten

Fassadenzulage

5-15%

Bei Arbeiten an Außenfassaden ab best. Höhe

Montagezulage (Auslöse)

14-28 €/Tag

Mehrtägige Montage außerhalb

Sonderzahlungen

Urlaubsgeld: 11,4% des Bruttolohns der letzten regulären Lohnabrechnungszeiträume

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung): tariflich verhandelbar (meist 30-60%)

Vermögenswirksame Leistungen (VWL): bis 26,59 €/Monat

Übertariflich attraktiv sein

Diese Benefits machen Ihr Angebot für Fachkräfte interessanter, oft günstiger als Gehaltserhöhungen.

Bereitstellung hochwertiger Berufsbekleidung (inkl. Reinigung)

Steuerfreier Sachbezug (50 € Gutscheinkarte)

Firmenwagenklausel auch für Vorarbeiter / Bauleiter

Ganzjährige Beschäftigungsgarantie (Schlechtwetter-Regelung übertariflich)

Betriebliche Krankenversicherung (z.B. für Zahnersatz oder Brillen)

Tarif-Historie und Entwicklung

Wichtige Tarifrunden und Meilensteine als Maler und Lackierer.

Abschnitt 1

Die Tarifentwicklung im Maler- und Lackiererhandwerk seit 2018 dokumentiert eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung bei Löhnen und Mindestlöhnen bei gleichzeitiger Annäherung der regionalen Vergütungsstrukturen.

In der Tarifrunde 2018

Die Lohnerhöhungen betrugen insgesamt 5,3 Prozent, verteilt auf zwei Stufen: 2,8 Prozent ab April 2018 und weitere 2,5 Prozent ab April 2019. Der Branchenmindestlohn lag zu diesem Zeitpunkt bei 10,50 Euro/Stunde in West und 10,05 Euro/Stunde in Ost.

Die Lohngarantie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sicherte diese Untergrenze verlässlich ab.

Die Tarifrunde 2021/2022

stand im Zeichen der Corona-Pandemie. Nach Warnstreiks und Verhandlungsunterbrechungen wurde im September 2021 eine Einigung erzielt.

Die Laufzeit betrug 25 Monate bis Oktober 2023. Die Erhöhungen erfolgten gestaffelt: 2,3 Prozent ab November 2021, 2,4 Prozent ab Mai 2022 und nochmals 2,0 Prozent ab Februar 2023.

Der Branchenmindestlohn stieg auf 12,50 Euro/Stunde (West) und 12,20 Euro/Stunde (Ost). Erstmalig wurde eine Annäherung der ostdeutschen Mindestlohngruppe an den Westwert beschlossen, mit vollständiger Gleichstellung zum 1.

Januar 2024.

Die Tarifrunde 2024

brachte den bisher bedeutsamsten Abschluss. Nach ergebnisloser erster Verhandlungsrunde und warnstreikbedingten Betriebsstillständen in zahlreichen Bundesländern einigten sich die Tarifpartner auf eine Laufzeit von 32 Monaten bis 31.

Mai 2027. Die stufenweisen Erhöhungen im Überblick: ab 1.

April 2025 steigen die Ecklöhne um 4,6 Prozent, ab 1. Juni 2026 um weitere 3,2 Prozent.

Der Branchenmindestlohn beträgt seit 1. Januar 2024 einheitlich 13,00 Euro/Stunde für alle Regionen.

Damit wurde die Ost-West-Angleichung vollständig vollzogen.

Die Lohngruppenstruktur differenziert sich aktuell in sechs Entgeltgruppen. Lohngruppe 1 (Helfer) startet bei 2.900 Euro, Lohngruppe 2 (qualifizierte Fachkräfte) bei 3.050 Euro, Lohngruppe 3 (herausgehobene Fachkräfte) bei 3.150 Euro.

Lohngruppe 4 für spezialisierte Facharbeiter mit Zusatzqualifikationen, Lohngruppe 5 für Vorarbeiter sowie Lohngruppe 6 für Meister in verantwortungsvollen Positionen erreichen bis zu 3.400 Euro. Diese Abstufung spiegelt die zunehmende Professionalisierung des Berufsbildes wider.

Ein historischer Meilenstein war die Stärkung der ZVK-Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (Malerkasse). Die Sozialkasse sichert Urlaubsansprüche pigmentgenau ab und entwickelte sich zur wichtigsten Institution für die betriebliche Altersvorsorge im Malerhandwerk.

Die Beitragsbemessung orientiert sich am tariflichen Stundenlohn, wobei die Sozialkassenbeiträge seit 2018 stetig angepasst wurden.

Karrierepfade und Aufstieg als Maler und Lackierer

Vom Gesellen bis zur Führung – typische Stufen und was sie tariflich bedeuten.

Abschnitt 1

Die Vergütungsstruktur im Maler- und Lackiererhandwerk ist im aktuellen Lohntarifvertrag klar in sieben Lohngruppen gegliedert.

Gesellen starten nach ihrer dreijährigen Ausbildung in der Regel in Lohngruppe 3 mit dem Ecklohn von 17,41 bis 20,39 Euro pro Stunde, was einem Monatslohn von 2.900 bis 3.400 Euro entspricht.

Abschnitt 2

Nach zwei Jahren Berufserfahrung ist die Eingruppierung in Lohngruppe 4 üblich, die rund 5 bis 8 Prozent über dem Ecklohn liegt – bei Vollzeit bedeutet dies ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa 3.050 bis 3.670 Euro.

Vorarbeiter und Baustellenleiter erreichen Lohngruppe 5 mit einer Vergütung von ca. 19,50 bis 22,50 Euro pro Stunde beziehungsweise 3.200 bis 3.700 Euro im Monat.

Abschnitt 3

Diese Position erfordert mindestens drei Jahre Berufserfahrung und zusätzliche Verantwortung für Teams von drei bis fünf Mitarbeitern.

Der Sprung zum Werkpolier oder Jungmeister erfolgt in der Regel über die Teilnahme an einem 240-stündigen Weiterbildungskurs und mündet in Lohngruppe 6. Hier liegen die Stundenlöhne bei 20,00 bis 24,00 Euro, was einem Monatsbrutto von 3.300 bis 4.000 Euro entspricht.

Abschnitt 4

Meisterabsolventen, die die 900-stündige Meisterschule erfolgreich abschließen, werden nach Lohngruppe 7 eingruppiert. Mit dem Meisterbrief als Abschluss steigt das Bruttoeinkommen auf 3.600 bis 4.300 Euro monatlich, was einem Stundenlohn von etwa 21,50 bis 25,50 Euro entspricht.

Zusätzlich winkt die Meistergründungsprämie: Betriebsinhaber erhalten in den ersten drei Jahren nach Gründung bis zu 10.000 Euro als Zuschuss, sofern sie einen Meisterbrief besitzen und einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer stellen.

Abschnitt 5

Die Finanzierung der Meisterschule wird durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt. Der Bund übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten als Zuschuss, die verbleibenden 50 Prozent werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Bei bestandener Prüfung erlässt das Bundesbildungsministerium zudem 50 Prozent des Darlehens – effectively wird die Meisterschule zu 75 Prozent vom Staat finanziert. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gelten separate Fördermöglichkeiten bis zu 15.000 Euro.

Abschnitt 6

Betriebsleiter in größeren Malereibetrieben erzielen Gehälter von 3.800 bis 5.500 Euro monatlich, wobei die genaue Vergütung stark von Betriebsgröße und Verantwortungsumfang abhängt. Viele Betriebsleiter erhalten zusätzlich einen Firmenwagen zur privaten Nutzung.

Branchenspezifische Spezialisierungen ermöglichen überdurchschnittliche Zuschläge: Fachkräfte für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) erhalten häufig 2 bis 5 Prozent über Ecklohn. Denkmalschutz und historische Techniken werden mit 10 bis 15 Prozent Aufschlag vergütet.

Abschnitt 7

Experten für Arbeitssicherheit oder CAD-gestützte Planung können je nach Betrieb bis zu 20 Prozent über Tarif verdienen.

Wer sich zum Sachverständigen für Schimmelpilzschäden oder zur Fachkraft für Holzschutz weiterqualifiziert, erschließt zusätzliche Einkommensquellen in der Gutachten- und Beratungsbranche.

Tarifstufen im Überblick

Stufe 1
2 Gesellenjahr
2 Gesellenjahr
Stufe 2
Eck 3 Gesellenjahr
Eck 3 Gesellenjahr
Stufe 3
Vorarbeiter
Vorarbeiter
Stufe 4
Eck West ab 2025-04
Eck West ab 2025-04 – Vorgänger bis 31.05.2026

Förderung und Unterstützung

Finanzielle und organisatorische Hilfen für Weiterbildung und Aufstieg als Maler und Lackierer.

Abschnitt 1

Das Maler- und Lackiererhandwerk bietet umfangreiche Förder- und Unterstützungsprogramme für Ausbildung, Weiterbildung und Existenzgründung.

Das zentrale Instrument ist das Aufstiegs-BAföG, das für Meisterschulen und Technikerlehrgänge eine maximale Förderung von bis zu 15.000 Euro vorsieht. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss (50 Prozent) und einem zinsgünstigen Darlehen (50 Prozent) zusammen.

Abschnitt 2

Bei erfolgreichem Abschluss werden zusätzlich 50 Prozent des Darlehens erlassen, sodass effektiv 75 Prozent der Kosten vom Staat getragen werden.

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit bis zu 10.227 Euro (Vollzeit) oder 2.700 Euro (Teilzeit) bezuschusst, hinzu kommt eine Materialkostenpauschale.

Abschnitt 3

Zahlreiche Bundesländer gewähren eine Meisterprämie als Anerkennung für den Abschluss: Baden-Württemberg zahlt 4.000 Euro, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen jeweils 3.000 Euro.

Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen bieten 2.000 Euro.

Abschnitt 4

Zusätzlich unterstützt die KfW-Bank Existenzgründer mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld (bis 125.000 Euro zu günstigen Konditionen) und dem ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro als Eigenkapitalersatz). Die Hausbanken bieten hierfür oft verbesserte Konditionen.

Die SOKA-BAU Sozialkasse erbringt für das Malerhandwerk wichtige Leistungen: Über das Urlaubskassenverfahren werden Betriebe bei den Lohnkosten während des Jahresurlaubs und der Berufsschulzeiten entlastet, was die Ausbildungsbereitschaft stärkt.

Abschnitt 5

Die Berufsbildungsförderung unterstützt Betriebe, die ausbilden, mit Zuschüssen zu den Ausbildungskosten. Zusätzlich bieten die Handwerkskammern kostenlose Beratung zu Fördermitteln, Businessplan-Erstellung und Gründungsformalitäten.

Für Weiterbildungen können Arbeitnehmer zudem Zuschüsse nach dem Qualifizierungschancengesetz erhalten, bei dem Arbeitsagenturen bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und anteilige Lohnkostenzuschüsse übernehmen.

Häufige Fragen zum Tarif als Maler und Lackierer

Was ist der Ecklohn im Malerhandwerk 2026?

Ab Juni 2026 liegt der Ecklohn (Lohngruppe 3) in Westdeutschland bei 20,00 Euro pro Stunde. Zuvor stieg er ab April 2025 um 2,9 % auf 19,42 Euro. Der Branchenmindestlohn für Gesellen beträgt ab August 2025: 15,55 €/Stunde.

Welche Rolle spielt die Malerkasse?

Die Malerkasse (ZVK) regelt das Urlaubskassenverfahren und die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist für tarifgebundene und auch nicht-tarifgebundene Betriebe in bestimmten Bereichen gesetzlich verpflichtend.

Wie hoch ist die Auslöse auf Montage?

Werden Maler auswärts eingesetzt (mit Übernachtung), greifen tarifliche und steuerfreie Pauschalen. Diese variieren je nach Entfernung und Abwesenheitsdauer, meist zwischen 14 und 28 Euro pro Tag.

Gilt im Malerhandwerk ein Mindestlohn?

Ja. Das Maler- und Lackiererhandwerk hat branchenspezifische Mindestlöhne (unterschieden in Ungelernte und Gesellen), die unabhängig von einer Tarifbindung von allen Betrieben gezahlt werden müssen.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem tarifgebundenen Betrieb?

Ja. Tarifgebundene Betriebe bieten planbare Gehaltsentwicklungen, geregelte Arbeitszeiten und soziale Absicherung.

Mit 20,00 EUR/Std. sind tarifgebundene Stellen als Maler und Lackierer konkurrenzfähig. Hinzu kommen oft übertarifliche Leistungen wie Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge oder Weiterbildungsbudgets.

Welche regionalen Unterschiede gibt es beim Tarif Maler & Lackierer?

Die Entgelte für Maler & Lackierer werden regional verhandelt. Tarifgebiete, Innungen und Verbände können unterschiedliche Tabellen haben; die regionalen Ecklöhne liegen etwa zwischen 16,13 und 20,00 €/Std..

In manchen Ländern gelten parallel mehrere Tarifpfade (z. B. Innung und Unternehmensverband) – hier wird nicht gemittelt, sondern der passende Tarif des Betriebs herangezogen. Die Tabelle und die Seiten je Bundesland zeigen Ecklohn, Gültigkeit und Ausbildungsvergütung im Detail.

Was bringt eine Weiterbildung als Maler und Lackierer?

Je nach Spezialisierung und Tarifgruppe sind deutliche Gehaltssprünge möglich. Aktueller tariflicher Ecklohn: 20,00 EUR/Std. (gültig ab 01.06.2026).

Mit Weiterbildung zum Vorarbeiter oder Meister steigt das Gehalt entlang der Entgeltgruppen – siehe Lohnleiter und die Seiten der Bundesländer.

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Berechnungsbeispiel: Maler West-Eck ab 01.06.2026

Ecklohn Geselle

Monatliche Vergütung (Brutto)

39 Std/Woche × 169 Std/Monat

Stundensatz (Ecklohn) 20,00 EUR/Std
Arbeitsstunden/Monat 169 Std
Grundlohn 3.467 EUR
+ Schmutzzulage ca. 45 EUR
+ Fahrtkostenzuschuss ca. 50 EUR
+ Gefahrenzulage ca. 25 EUR
Gesamt-Brutto (Beispiel) 3.467 EUR

Arbeitgeberkosten (Richtwert)

Sozialkasse ZVK-Umlage ca. 13-15% (Malerkasse)
Arbeitgeberbeiträge (SV) ca. 20% Arbeitgeberanteil
Gesamtkosten/Monat 4.160 EUR

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

15,55 EUR ist der zwingende Boden für Gesellen. Der Ecklohn 19,42 EUR gilt zusätzlich in tarifgebundenen West-Tabellen.

Rechtsgrundlage: AVE Branchenmindestlohn (seit AVE Mindestlohn Maler)

Quelle: BMAS AVE + Lohntarif West

Die genannten Zulagen sind Orientierungswerte. Der Anspruch richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag und den betrieblichen Vereinbarungen.

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