Die Verhandlungen im April 2023 führten zu einem Abschluss mit gestaffelter Wirkung. Ab 1.
Mai 2023 stiegen die Löhne um 3,6 Prozent, ab 1. Mai 2024 um weitere 2,0 Prozent.
Zusätzlich wurden Einmalzahlungen vereinbart: 500 Euro für April 2023 und 250 Euro für April 2024. Die Gesamtlaufzeit erstreckte sich über 25 Monate bis zum 30.
April 2025.
Ost-West-Angleichung: Die Tariflöhne in den neuen Bundesländern lagen historisch deutlich unter dem Westniveau. Durch die Tarifrunde 2023 wurde der Ecklohn in Ostdeutschland zum 1.
Mai 2023 auf 91 Prozent des Westniveaus angehoben. Zum 1.
Mai 2024 erfolgte eine weitere Angleichung auf 92 Prozent. Der vollständige Ausgleich ist für den 1.
Mai 2025 vorgesehen, wenn Ost und West tariflich gleichgestellt werden sollen.
Mindestlohn-Entwicklung im Baugewerbe: Der Branchenmindestlohn 1 (ungelernte Bauarbeiter) lag am 1. April 2021 bei 12,55 Euro pro Stunde.
Zum 1. April 2022 stieg er auf 13,20 Euro, zum 1.
April 2023 auf 14,00 Euro und zum 1. April 2024 auf 15,20 Euro pro Stunde.
Der Branchenmindestlohn 2 (angelernte Bauarbeiter mit zweijähriger Berufserfahrung) lag zum 1. April 2024 bei 15,95 Euro pro Stunde.
Beide Mindestlöhne gelten bundesweit einheitlich für West und Ost. Der Mindestlohn 1 im Bau liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1.
Januar 2024 auf 12,41 Euro angehoben wurde.