Schlechtwettergeld
Präzise Definition, strategische Bedeutung für Betriebe und aktuelle Herausforderungen im Handwerk 2026.
Agent-Ready Content • ISO-Konform • Handwerks-Expertise
Was ist Schlechtwettergeld?
Das Schlechtwettergeld (heute offiziell Saison-Kurzarbeitergeld) ist eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte im Baugewerbe und verwandten Branchen, um Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) finanziell abzufedern und Kündigungen zu vermeiden. Der Begriff "Schlechtwettergeld" gehört zur Kategorie Rechtliche Grundlagen und ist ein wichtiger Fachbegriff im Handwerk. Bekannt auch als: Saison-Kurzarbeitergeld, Saison-KuG, Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld. Verwandt mit: Bau-Tarifvertrag, ZVK (Zusatzversorgungskasse), Arbeitsagentur. Für Arbeitgeber und Fachkräfte im Handwerk erleichtert das Verständnis dieses Begriffs die Kommunikation und effektive Zusammenarbeit.
Definition
Das Schlechtwettergeld (heute offiziell Saison-Kurzarbeitergeld) ist eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte im Baugewerbe und verwandten Branchen, um Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) finanziell abzufedern und Kündigungen zu vermeiden.
Dieser Begriff hat rechtliche Relevanz für Handwerksbetriebe und deren Rechtskonformität.
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💡 Praxis-Tipp
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Hintergrund & Geschichte
Bedeutung für Arbeitgeber
Aktuelle Herausforderungen
Checkliste
- Prüfung der Zugehörigkeit zum geförderten Wirtschaftszweig (Bau, Dach, Gerüst etc.)
- Einrichtung und Führung von Arbeitszeitkonten über das Jahr
- Genaue Dokumentation der Witterungsverhältnisse pro Baustellentag
- Fristgerechte Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Bundesagentur für Arbeit
- Berechnung des Mehraufwands- und Zuschuss-Wintergelds
- Information der Mitarbeiter über den Ablauf und die finanzielle Auswirkung
- Archivierung der Prüfunterlagen für die spätere Sozialversicherungsprüfung
Wird auch bezeichnet als:
Häufige Fragen zu Schlechtwettergeld
Wer hat Anspruch auf Schlechtwettergeld?
Beschäftigte in Betrieben des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus sowie im Garten- und Landschaftsbau, sofern die Witterung die Arbeit unmöglich macht.
Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?
Es beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 %. Durch das Zuschuss-Wintergeld kann das Einkommen oft auf fast 90-100 % des normalen Nettos steigen.
Muss ich meine Überstunden erst abbauen?
Ja, in der Regel müssen erst Guthaben auf Arbeitszeitkonten abgebaut werden, bevor Saison-KuG gezahlt wird. Es gibt jedoch Ausnahmen für geschützte Zeitguthaben.
Zählt Regen auch als schlechtes Wetter?
Ja, wenn der Regen so stark ist, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen oder aus technischen Gründen (z.B. Materialverarbeitung nicht möglich) eingestellt werden muss.
Was passiert mit meinem Urlaub im Winter?
Urlaub hat Vorrang vor Kurzarbeit. Resturlaub aus dem Vorjahr muss in der Regel zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden.