AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Präzise Definition, strategische Bedeutung für Betriebe und aktuelle Herausforderungen im Handwerk 2026.
Agent-Ready Content • ISO-Konform • Handwerks-Expertise
Was ist AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen (z.B. einem Handwerksbetrieb) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), der personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Der Begriff "AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)" gehört zur Kategorie Rechtliche Grundlagen und ist ein wichtiger Fachbegriff im Handwerk. Bekannt auch als: Auftragsverarbeitung, ADV, Art. 28 DSGVO-Vertrag. Verwandt mit: DSGVO, Personenbezogene Daten, Datenschutzbeauftragter. Für Arbeitgeber und Fachkräfte im Handwerk erleichtert das Verständnis dieses Begriffs die Kommunikation und effektive Zusammenarbeit.
Definition
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen (z.B. einem Handwerksbetrieb) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), der personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet.
Dieser Begriff hat rechtliche Relevanz für Handwerksbetriebe und deren Rechtskonformität.
Bevorzugen Sie Software-Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder der EU. Das vereinfacht den AVV massiv, da Sie sich nicht um komplizierte Regelungen für den Datentransfer in die USA (Stichwort: Schrems II / Data Privacy Framework) kümmern müssen.
💡 Praxis-Tipp
Bevorzugen Sie Software-Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder der EU. Das vereinfacht den AVV massiv, da Sie sich nicht um komplizierte Regelungen für den Datentransfer in die USA (Stichwort: Schrems II / Data Privacy Framework) kümmern müssen.
Hintergrund & Geschichte
Bedeutung für Arbeitgeber
Aktuelle Herausforderungen
Checkliste
- Identifizierung aller externen Dienstleister mit Datenzugriff
- Prüfung, ob ein gültiger AVV (gemäß Art. 28 DSGVO) vorliegt
- Kontrolle der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Prüfung auf Datenübermittlung in Drittländer (USA etc.)
- Einholung von Informationen über eingesetzte Sub-Unternehmer des Dienstleisters
- Zentrale Archivierung aller AVVs (digital oder in Papierform)
- Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung des Vertrags (Audit-Recht)
Wird auch bezeichnet als:
Häufige Fragen zu AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Kostet ein AVV extra Gebühren?
In der Regel nicht. Ein seriöser Software-Anbieter stellt den AVV als Teil seiner gesetzlichen Verpflichtung kostenlos zur Verfügung.
Reicht eine mündliche Vereinbarung aus?
Nein, die DSGVO verlangt zwingend die Textform (schriftlich oder elektronisch).
Brauche ich einen AVV mit meinem Steuerberater?
Das ist umstritten. Die meisten Experten gehen davon aus, dass Steuerberater und Rechtsanwälte 'eigenverantwortlich' handeln und daher kein AVV, sondern eine Verschwiegenheitsverpflichtung erforderlich ist. Prüfen Sie dies im Einzelfall.
Was passiert, wenn der Dienstleister keinen AVV unterschreiben will?
In diesem Fall dürfen Sie ihm keine personenbezogenen Daten übermitteln. Sie sollten sich dringend nach einem anderen, gesetzeskonformen Anbieter umsehen.
Muss ich meine Kunden über den AVV informieren?
Indirekt ja. In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie angeben, an welche Kategorien von Empfängern (z.B. IT-Dienstleister) Daten auf Basis von AVVs weitergegeben werden.